Fairness

FAIRER PARTNER nach innen und außen.

Fairness ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. In unserem Selbstverständnis bedeutet es: ehrliche Haltung, offene Kommunikation und korrektes Verhalten im menschlichen Miteinander – gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Kollegen.
Fairness praktizieren wir ebenso im Rahmen unserer Preisgestaltung. Die Zielsetzung von Melzer Tiefkühlkost ist ein Maximum an Qualität, Service und Zuverlässigkeit bei angemessenen, marktgerechten Preisen zu gewährleisten.

 

 


Melzer-Verhaltenskodex

In Anlehnung an die Business Social Compliance Initiative bestätigt die Fa. Melzer Tiefkühlkost GmbH
nach bestem Wissen die korrekte Umsetzung des folgenden Verhaltenskodexes:

  • Berücksichtigung aller gültigen nationalen Gesetze und Vorschriften für unseren Sozial- und
    Umweltbereich
    .
  • Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Personalgespräche
    unserer Arbeitnehmer.
  • Verbot jeglicher Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu
    Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem
    Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem
    Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler
    Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich
    Gewerkschaften, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder anderen persönlichen
    Eigenschaften.
  • Pünktliche Zahlung von Löhnen und Gehältern für reguläre Arbeitszeiten welche die
    gesetzlichen Mindestlöhne übersteigen sowie Überstunden bzw. Überstundenausgleich
    und Sonderzahlungen. Verbot von illegalen und unerlaubten Lohnabzügen.
  • Festlegung der Arbeitszeiten und Ruhepausen gem. geltendem, deutschen Recht. 48
    Wochenarbeitsstunden werden regelmäßig nicht überschritten. Pro Woche dürfen nicht
    mehr als 12 Überstunden geleistet werden. Überstunden dürfen ausschließlich auf
    freiwilliger Basis geleistet werden und werden separat mit Zuschlägen vergütet. Jeder
    Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander
    folgenden Arbeitstagen sowie einen Erholungsurlaub von 30 Wochentagen/Jahr.
  • Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen, von körperlichen
    Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen.
  • Übereinstimmung mit den gesetzlichen Mindestanforderungen für Verfahren und
    Standards die Abfallbewirtschaftung, Chemikalienumgang sowie die
    Abwasserbehandlung betreffend.
  • Ermöglichung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes um potenziellen Unfällen
    und gesundheitlichen Schädigungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf
    zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen.
  • Aufstellung klarer Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und
    Sicherheit am Arbeitsplatz. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz, die gegen die
    grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten.
  • Sicherung unserer Betriebseinrichtungen durch einen Wachdienst.
  • Sozialeinrichtungen, die in Größe und Ausstattung der Mitarbeiterzahl angepasst und in
    sauberem und intaktem Zustand sind.
  • Aushändigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie partielle Fremdreinigung.
  • Stellung von Praktikanten- und Ausbildungsplätzen.