Fairness ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. In unserem Selbstverständnis bedeutet es: ehrliche Haltung, offene Kommunikation und korrektes Verhalten im menschlichen Miteinander – gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Kollegen.
Fairness praktizieren wir ebenso im Rahmen unserer Preisgestaltung. Die Zielsetzung von Melzer Tiefkühlkost ist ein Maximum an Qualität, Service und Zuverlässigkeit bei angemessenen, marktgerechten Preisen zu gewährleisten.
Melzer-Verhaltenskodex
In Anlehnung an die Business Social Compliance Initiative bestätigt die Fa. Melzer Tiefkühlkost GmbH
nach bestem Wissen die korrekte Umsetzung des folgenden Verhaltenskodexes:
- Berücksichtigung aller gültigen nationalen Gesetze und Vorschriften für unseren Sozial- und
Umweltbereich.
- Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Personalgespräche
unserer Arbeitnehmer.
- Verbot jeglicher Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu
Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem
Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem
Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler
Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich
Gewerkschaften, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder anderen persönlichen
Eigenschaften.
- Pünktliche Zahlung von Löhnen und Gehältern für reguläre Arbeitszeiten welche die
gesetzlichen Mindestlöhne übersteigen sowie Überstunden bzw. Überstundenausgleich
und Sonderzahlungen. Verbot von illegalen und unerlaubten Lohnabzügen.
- Festlegung der Arbeitszeiten und Ruhepausen gem. geltendem, deutschen Recht. 48
Wochenarbeitsstunden werden regelmäßig nicht überschritten. Pro Woche dürfen nicht
mehr als 12 Überstunden geleistet werden. Überstunden dürfen ausschließlich auf
freiwilliger Basis geleistet werden und werden separat mit Zuschlägen vergütet. Jeder
Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander
folgenden Arbeitstagen sowie einen Erholungsurlaub von 30 Wochentagen/Jahr.
- Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen, von körperlichen
Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen.
- Übereinstimmung mit den gesetzlichen Mindestanforderungen für Verfahren und
Standards die Abfallbewirtschaftung, Chemikalienumgang sowie die
Abwasserbehandlung betreffend.
- Ermöglichung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes um potenziellen Unfällen
und gesundheitlichen Schädigungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf
zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen.
- Aufstellung klarer Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz, die gegen die
grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten.
- Sicherung unserer Betriebseinrichtungen durch einen Wachdienst.
- Sozialeinrichtungen, die in Größe und Ausstattung der Mitarbeiterzahl angepasst und in
sauberem und intaktem Zustand sind.
- Aushändigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie partielle Fremdreinigung.
- Stellung von Praktikanten- und Ausbildungsplätzen.